Steuerrechtliche Hinweise zur Gartenpflege
vom
Gartenbaumeisterbetrieb
Yvonne Schmedes - Blumen und Grün
in Hannover
Steuerrechtliche Hinweise zur Gartenpflege
vom
Gartenbaumeisterbetrieb
Yvonne Schmedes - Blumen und Grün
in Hannover
Auszug aus dem Informationsblatt des Landesverbandes Gartenbau Niedersachsen e. V.
Kunden können Gartenpflege von der Steuer absetzen !
Viele Gartenarbeiten fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen und werden steuerlich begünstigt - dies bedeutet, daß auch Privathaushalte die Gartenpflegerechnungen von der Steuer absetzen können.
Begünstigt ist :
Alle haushaltsnahen Dienstleistungen sind als Sonderausgaben abzugsfähig - dieses betrifft auch Gartenpflegearbeiten wie z.B.
- Rasenmähen
- Hecken schneiden
- Reinigen von Dachrinnen
- Gartenerneuerungs - und Pflegearbeiten
Begünstigt sind dabei die reinen Arbeitskosten !
Nicht begünstigt ist :
Nicht abzugsfähig sind allerdings alle ( im Rahmen der ausgeführten Leistung ) enthaltenen Materialkosten und die Kosten für die erstmalige Errichtung von Anlagen wie z.B. die Kosten für
- Pflanzen, Büsche, Bäume usw.
- eine erstmalige Teichanlage
- die Anlage eines neuen Gartens
- das Pflanzen einer neuen Hecke
- die sonstigen Materialkosten
- gemischte Leistungen, bei den die Lieferung von Waren im Vordergrund steht
Vorraussetzung für die Begünstigung
Der Sinn und Zweck dieser Begünstigung ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und folglich einen steuerlichen Anreiz zu bieten, um weniger Dienstleistungen „ohne Rechnungsbeleg“ in Anspruch zu nehmen.
Deshalb hat der Gesetzgeber auch noch folgende wichtige Voraussetzungen für den Abzug festgelegt :
- Die Rechnung muß dem Finanzamt ( im Rahmen der Steuererklärung ) vorgelegt werden
- Der Kunde muß die Rechnung unbedingt durch Überweisung begleichen ( es wird keine Barzahlung begünstigt )
- Nur Arbeitslohn, Maschinen - und Fahrtkosten können angesetzt werden ; sie sind deshalb in der Rechnung vom Material gesondert auszuweisen
- Der Auftraggeber muß ein Privathaushalt sein !
Umfang der Begünstigung
- Es können 20 % des Rechnungsbetrages, aber höchstens 1200,- Euro pro Jahr abgesetzt werden
- Begünstigt ist folglich ein Rechnungsbetrag von bis zu maximal 6000,- Euro
Bitte beachten : Der Betrag mindert die Steuer und nicht das Einkommen. Folglich zahlt der Kunde bei einem Rechnungsbetrag über 6000,- Euro per saldo nur 4800,- Euro. Die restlichen 1200,- Euro zahlt also das Finanzamt.
Geniessen Sie Ihren Garten !
Gepflegt von
Gartenbaumeisterbetrieb Yvonne Schmedes - Blumen und Grün in Hannover
Schmedes - Blumen und Grün --- Lebendige Blumensträuße, Frische Floristik, Blumen und Pflanzen für alle Anlässe aus Meisterhand --- Sehr große Auswahl an frischen Schnittblumen und Blumensträußen --- Wohnschönes
Professioneller gärtnerischer und floristischer Service für Privat und Gewerbe in Haus - Büro - Garten
Telefon : 0511 - 6 1 1 5 4 4 info@blumen-schmedes.de
Unsere Öffnungszeiten : Montag - Freitag 8.30 - 18.00 Uhr
Samstag 9.00 - 14.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 12.00 Uhr
In den Wintermonaten November bis Februar schließen wir in der Woche um 17.00 Uhr

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Letzte Aktualisierung am 01.09.2010 Copyright Bilder und Texte US by Yvonne Schmedes - Blumen und Grün 2010

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